Die Dachbeschichtung hat, was Sicherheit anbelangt, einen
schlechten Ruf. Das kommt daher, dass die Dachbeschichtung
mehrheitlich von Firmen ausgeführt wird, die sich
um Sicherheit vor Ort keine oder wenig Gedanken machen.
Die Dachbeschichtung unterliegt den UVV ( Unfallverhütungsvorschriften
) der BG-Bau und wird wie das Dachdeckerhandwerk eingestuft.
Da die Dachbeschichtung keinerlei Berufsbild hat wird sie
vom Handwerk stiefmütterlich und teilweise ablehnend
abqualifiziert. Das hat aber auch damit zu tun, dass die
Dachbeschichtung teilweise von Leuten ausgeführt wird,
welche scheinbar nicht wissen, was sie da tun. Weder Kenntnis
von Farbzusammensetzung noch Wissen ob der Reaktionen auf
der Dachoberfläche beim Beschichten
der gereinigten Dachfläche.
Hier muss dem Endverbraucher klar gemacht werden, dass
die Dachbeschichtung keinesfalls eine schlechte Alternative
zu einer Neueindeckung ist, sondern, dass die Dachbeschichtung
sehr wohl bei dementsprechender Ausführung sinnvoll
ist und für
die Lebensdauer der alten Dacheindeckung sich nachhaltig
auswirken wird.
Außerdem unterliegt der Endverbraucher einer Sorgfaltspflicht,
d. h., bevor eine Dachbeschichtung ausgeführt wird sollte
der Hauseigentümer sich rückversichern, dass
die UVV der BG-Bau eingehalten werden.
Die Dachbeschichtung ist und bleibt dennoch die einzige
wirtschaftliche Alternative zu einer Neueindeckung, wenn
die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Dachbeschichtungvon dafür
ausgebildeten und geschulten Dachbeschichtern ausgeführt
wird.
07.04.2009