Hank Dachbeschichtung
 
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Sicher aufs Dach

Zu Ihrer und unserer Sicherheit

Die Ausführung der Dachbeschichtungsarbeiten
erfolgt nach den Richtlinien der BG-Bau
- BGR 203 ( BG-Regel Dacharbeiten ),
zuzüglich Anhang, siehe unten.

Merkblatt
Merkblatt Schutzmaßnahmen
128 KB

 

BGR 203
BGV A 5
BGI 656
RAL-Anerkennungsverfahren
Güte- und Prüfbestimmungen
Güte- und Prüfbestimmungen
558 KB
131 KB
4.674 KB

 

Die Dachbeschichtung hat, was Sicherheit anbelangt, einen schlechten Ruf. Das kommt daher, dass die Dachbeschichtung mehrheitlich von Firmen ausgeführt wird, die sich um Sicherheit vor Ort keine oder wenig Gedanken machen.

Die Dachbeschichtung unterliegt den UVV ( Unfallverhütungsvorschriften ) der BG-Bau und wird wie das Dachdeckerhandwerk eingestuft. Da die Dachbeschichtung keinerlei Berufsbild hat wird sie vom Handwerk stiefmütterlich und teilweise ablehnend abqualifiziert. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Dachbeschichtung teilweise von Leuten ausgeführt wird, welche scheinbar nicht wissen, was sie da tun. Weder Kenntnis von Farbzusammensetzung noch Wissen ob der Reaktionen auf der Dachoberfläche beim Beschichten der gereinigten Dachfläche.

Hier muss dem Endverbraucher klar gemacht werden, dass die Dachbeschichtung keinesfalls eine schlechte Alternative zu einer Neueindeckung ist, sondern, dass die Dachbeschichtung sehr wohl bei dementsprechender Ausführung sinnvoll ist und für die Lebensdauer der alten Dacheindeckung sich nachhaltig auswirken wird.

Außerdem unterliegt der Endverbraucher einer Sorgfaltspflicht, d. h., bevor eine Dachbeschichtung ausgeführt wird sollte der Hauseigentümer sich rückversichern, dass die UVV der BG-Bau eingehalten werden.

Die Dachbeschichtung ist und bleibt dennoch die einzige wirtschaftliche Alternative zu einer Neueindeckung, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Dachbeschichtungvon dafür ausgebildeten und geschulten Dachbeschichtern ausgeführt wird.

07.04.2009